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Merkblatt für Jugendliche
Der Betrieb des Jugendtaxis im Bezirk Perg ist durch die folgenden Richtlinien und Bestimmungen in den meisten Gemeinden im Bezirk gleich geregelt.
Prinzipiell sind Jugendliche im Alter zwischen 14 und 20 Jahren berechtigt, das Jugendtaxi in Anspruch zu nehmen. Weiters sind Studenten, Präsenz- und Zivildiener sowie Lehrlinge mit entsprechendem Nachweis maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr berechtigt.
Jeder Jugendliche muss sich auf der Wohnsitzgemeinde einen Jugendtaxiausweis (mit Lichtbild) ausstellen lassen.
Jeder berechtigte Jugendliche bekommt von seiner Wohnsitzgemeinde eine bestimmte Anzahl an Kilometerschecks, die er nach eigenem Ermessen verwenden kann.
Die Fahrgäste haben das Recht, den Tageskilometerzähler vor Antritt der Fahrt auf Null stellen zu lassen. Anfahrtskilometer werden zu den tatsächlich gefahrenen Kilometern hinzugezählt.
Der Taxilenker muss bei Kenntnis des Zielortes und der bis dorthin anfallenden Kilometer, den Fahrgästen vor Antritt der Fahrt den Fahrpreis nennen (Möglichkeit der gemeinsamen Aufbringung des Fahrpreises).
Der Taxilenker ist verpflichtet, jeden Jugendlichen nach Hause zu bringen und so lange zu warten, bis der Jugendliche das Haus betreten hat.
Es dürfen immer nur für die Hälfte des Fahrpreises Schecks verwendet werden. Die zweite Hälfte muss vom Fahrgast selbst beglichen werden.
Die Kilometerschecks gelten nur in Verbindung mit dem Jugendtaxiausweis. Die Nummern auf Scheck und Ausweis müssen übereinstimmen.
Welche Kontingente für welchen Zeitraum an die Jugendlichen abgegeben werden obliegt der Wohnsitzgemeinde.
Die Kilometerschecks sind nicht übertragbar.
Die Nutzung des Jugendtaxis ist auf Freitag, Samstag, Sonntag, sowie auf den Tag vor Feiertagen beschränkt. Die Rückfahrt ist spätestens um 03.00 Uhr, an Sonntagen und Feiertagen bis 24.00 Uhr anzutreten.
Jeder Missbrauch der Kilometerschecks und Verstöße gegen die Nutzungsbestimmungen ziehen den Verlust des Jugendtaxiausweises nach sich.
Fälschung und Manipulation der Kilometerschecks und des Jugendtaxiausweises sind Betrug und werden strafrechtlich verfolgt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Kilometerschecks.
Die o. a. Bestimmungen gelten bis auf Widerruf.