Hundehaltung

In Oberösterreich müssen Hunde ab einem Alter von 12 Wochen innerhalbvon 3 Tagen bei der jeweiligen Hauptwohnsitz-Gemeinde angemeldet werden.

Folgende Voraussetzungen gelten für die Hundeanmeldung:
  • Sachkundenachweis: Die allgemeine Sachkunde muss vor der Anschaffung des Hundes in einem Kurs absolviert werden.
  • Hundeabgabe: Die jährliche Steuer wird von der Gemeinde festgelegt. Sie liegt in der Regel bei rund 50 Euro für einen normalen Hund und ca. 20 bis 30 Euro für Wachhunde.
  • Hundehalter-Haftpflichtversicherung: Diese ist in OÖ verpflichtend (Deckungssumme mindestens 725.000 Euro).
  • Registrierung: Der Hund muss gechipt sein und in der zentralen Heimtierdatenbank registriert werden (meist über den Tierarzt).
Benötigte Unterlagen:
  • Meldedaten (Name, Geburtsdatum, Adresse des Halters)
  • Angaben zum Hund (Rasse, Farbe, Geschlecht, Alter, Chipnummer)
  • Bestätigung des absolvierten Sachkundekurses
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung
Detaillierte Informationen und die Kurse für den Sachkundenachweis finden Sie auf dem Land Oberösterreich Hundehaltegesetz Portal. 
Die genauen Gebühren, Online-Formulare und Ansprechpartner für Ihre spezifische Gemeinde können Sie in der Regel direkt über deren Bürgerservice oder online abwickeln.