Hier finden Sie alle Neuerungen, welche das neue Hundehaltegesetz 2024 mit sich bringt:
ZUSATZINFO FÜR UNSER GEMEINDEGEBIET
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Naarn hat seit dem Jahr 2018 bzw. durch eine Ergänzung 2022 in den nachstehend angeführten Bereichen des Gemeindegebietes (außerhalb des Ortsgebietes) zusätzlich eine Leinenpflicht verordnet hat:
2. Brücke Furth bis zur Seberner Brücke
3. Entlang des Naarnflusses (zwischen den Renaturierungsflächen)
4. Radweg zwischen Naarn und Au/Donau
5. Südwestlich des Aistmühlbaches („Augebiet“ Ortschaft Straß bis Tabor)
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Hundehaltung haben, so können Sie sich beim Land Oö. https://www.land-oberoesterreich.gv.at/96551.htm informieren oder kontaktieren Sie das Bürgerservice der Marktgemeinde Naarn.
Marktgemeinde Naarn, 11.10.2023
AL Bayrhofer, VB Gschwandtner, ÖA