Hundehaltegesetz

Wenn Sie einen Hund besitzen bzw. neu bekommen und dieser älter als 12 Wochen ist, so ist dieser innerhalb von 3 Tagen am Marktgemeinde Naarn behördlich zu melden.
Dabei sind – unabhängig der Daten des Hundes (Rasse, Wurfdatum,..) - ein Sachkundenachweis, ein Nachweis der Haftpflichtversicherung für den Hund, sowie eine Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank vorzulegen. Nähere Details finden Sie unter § 2 des OÖ. Hhg. 2002.
Die noch immer verpflichtende, gemeindeeigene Hundemarke bekommen Sie bei der Anmeldung ausgehändigt. 

Beim „Gassi gehen“ bitte beachten:

1. Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden (Ausnahme: behördlich festgestellte Auffälligkeit)  - § 6 Abs. 1a OÖ Hhg. 2002

2. Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z. B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

3. Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

Zu Pkt. 1 wird angemerkt, dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Naarn seit dem Jahr 2018 bzw. durch eine Ergänzung 2022 in den nachstehend angeführten Bereichen des Gemeindegebietes (außerhalb des Ortsgebietes) zusätzlich eine Leinenpflicht verordnet hat: 

1.    Kompletter Aulehrpfad
2.    Brücke Furth bis zur Seberner Brücke
3.    Entlang des Naarnflusses (zwischen den Renaturierungsflächen)
4.    Radweg zwischen Naarn und Au/Donau
5.    Südwestlich des Aistmühlbaches („Augebiet“ Ortschaft Straß bis Tabor)
Zusammenfassung - Leinenpflicht
Diagramm
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Hundehaltung haben, so können Sie sich beim Land Oö. https://www.land-oberoesterreich.gv.at/96551.htm informieren oder kontaktieren Sie das Bürgerservice der Marktgemeinde Naarn. 

Marktgemeinde Naarn, 11.10.2023
AL Bayrhofer, VB Gschwandtner, ÖA

11.10.2023