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Für die Bereitstellung des Kanalnetzes wird für angeschlossene aber unbebaute Grundstücke eine jährliche Kanalbereitstellungsgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des an die Kanalisation angeschlossenen, jedock unbebauten Grundstücks.
Gebühr für das Jahr 2024