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Befindet sich eine mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Marktgemeinde Naarn an-gemeldete Person im Ausland, kann unter folgenden Bedingungen um Kanalgebüh-renbefreiung für die Dauer der Abwesenheit angesucht werden:
1. Aufenthaltsdauer im Ausland mindestens ein halbes Jahr 2. Entfernung von Naarn: ab 500 km 3. Schriftlicher Antrag mit Angabe der Abwesenheitsdauer 4. Meldung bei Rückkehr
Vorgangsweise / Abwicklung: • Antragstellung am Gemeindeamt • Beratung und Beschlussfassung jedes Antrages im Gemeindevorstand • Weitergabe an Verrechnungsstelle in Buchhaltung • Reduzierung der laufenden Gebühr für die Dauer der Abwesenheit • Kontrolle durch Buchhaltung
Beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates vom 26. März 2009.