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Für Pflegepersonal, welches in Naarner Haushalten mit pflegebedürftigen Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz angemeldet ist, kann um Kanalgebührenbefreiung für die Dauer der Anmeldung angesucht werden.
Vorgangsweise / Abwicklung:- Antragstellung am Gemeindeamt- Beratung jedes Antrages im Gemeindevorstand- Weitergabe an Meldeamt / Buchhaltung- Reduzierung der laufenden Gebühr für die Dauer der Anwesenheit
Beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates vom 25. März 2010.