Kanalgebührenbefreiung für Pflegepersonal

Richtlinien
für die Gewährung von
Kanalgebührenbefreiungen für Pflegepersonal

Für Pflegepersonal, welches in Naarner Haushalten mit pflegebedürftigen Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz angemeldet ist, kann um Kanalgebührenbefreiung für die Dauer der Anmeldung angesucht werden.

Vorgangsweise / Abwicklung:
- Antragstellung am Gemeindeamt
- Beratung jedes Antrages im Gemeindevorstand
- Weitergabe an Meldeamt / Buchhaltung
- Reduzierung der laufenden Gebühr für die Dauer der Anwesenheit

 

Beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates vom 25. März 2010.

Zuständig