Sie befinden sich: Startseite > Bürgerservice > Förderungen
Mit der Schaffung eines Umweltschutzpreises sollen besondere Leistungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes gewürdigt werden. Die nachstehende Regelung zielt darauf ab, realisierbare Vorschläge und Initiativen zur Verbesserung der Umweltsituation zu fördern und das Bewusstsein für eine geordnete und gesunde Umwelt zu heben.
1. SACHBEREICHE Der Umweltschutzpreis wird alljährlich für Leistungen, Vorschläge und Initiativen aus folgenden Sachbereichen des Umweltschutzes verliehen:- Natur- und Landschaftsschutz - Allgemeine Umweltvorsorge und Innovation - Umwelterziehung und Bewusstseinsbildung - Wasserwirtschaft und Gewässerschutz - Abfallvermeidung und –verwertung - Luftreinhaltung - Lärmschutz - Energieeinsparung
2. PREISE Umweltschutzpreise können an Einzelpersonen, Gruppen (z.B. Schulen, Vereine, Dorfgemeinschaften) und an Industrie- und Gewerbebetriebe verliehen werden. Ausgenommen sind hievon Personen, die ein Mandat als Gemeinderat inne haben (Ehegatten sind hievon nicht betroffen!).
3. DOTIERUNG DER PREISE Einzelleistungen, Gruppenleistungen und Leistungen von Industrie- und Gewerbebetrieben (Vorschläge, Initiativen) werden in Form von Urkunden gewürdigt, die zur Führung der Bezeichnung „Träger des Umweltschutzpreises der Marktgemeinde Naarn im Machlande für das Jahr 20..“ berechtigen. Der Gemeinderat hat über Vorschlag des Umweltausschusses die Möglichkeit, besondere Leistungen mit einem Geldpreis zu belohnen. Maximal werden jedes Jahr € 1.500,-- für die Vergabe des Umweltschutzpreises zur Verfügung gestellt. Für ein Projekt bzw. für die Weiterführung eines Projektes kann nur einmal ein Umweltschutzpreis vergeben werden.
4. INTERESSENTEN Preisempfänger kann nur sein, wer in Naarn im Machlande ansässig ist oder dessen Umweltschutzleistung in Naarn im Machlande wirksam wird.
5. BEWERBUNG Das Projekt für den Umweltschutzpreis ist schriftlich beim Marktgemeindeamt Naarn im Machlande einzubringen. Anträge und Vorschläge können von Interessenten, vom Umweltausschuss und auch von Dritten eingebracht werden. Die Bewerbung hat in einem, mit dem Kennwort „Umweltschutzpreis“ versehenen, verschlossenem Kuvert zu erfolgen. Die Bewerbung hat den Namen und die Anschrift des Bewerbers zu enthalten und soll die erbrachte Leistung (den Vorschlag, die Initiative) auf dem Gebiet des Umweltschutzes möglichst genau beschreiben. Die Bewerbung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Einreichschluss ist der 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres.
6. PREISVERLEIHUNG Die Vergabe erfolgt über Vorschlag des Umweltausschusses durch den Gemeinderat, wobei sich die Gemeinde vorbehält, die erbrachten Leistungen auszuwerten und der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Überreichung der Umweltschutzpreise erfolgt durch den Bürgermeister in Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates, welche nach Möglichkeit mit anderen Ehrungen verbunden werden soll.
Beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates vom 31. März 2005.